Die Bundesregierung bringt mit der Reform des Zusatzbeitrags der Krankenkassen ab 1. Januar 2015 und dem Rentenpaket, das bereits zum 1. Juli 2014 in Kraft tritt, erhebliche Änderungen in der Sozialversicherung auf den Weg. Unternehmen sollten sich früh darauf einstellen.
Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Die Bundesregierung will mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV FQWG) die Finanzierung des Zusatzbeitrags reformieren. Dabei wird den Krankenkassen wieder ein Stück Beitragssatzautonomie zurückgegeben. Gleichzeitig erfolgt ein vollständiger Einkommensausgleich, der gleiche Wettbewerbsbedingungen der Krankenkassen sicherstellt.
Geplant ist, den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag ab 1. Januar 2015 auf je 7,3 Prozent festzusetzen. Der zusätzliche Versichertenanteil von 0,9 Prozent entfällt, dafür können die Krankenkassen einkommensabhängige Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben. Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes muss jede Krankenkasse in ihrer Satzung regeln. Die Unternehmen müssen den prozentualen Zusatzbeitrag vom Arbeitsentgelt der Beschäftigten einbehalten und zusammen mit den übrigen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Krankenkassen abführen.
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